AGB Geschäftskunden
§ 1 Anwendungsbereich und Anbieter.
§ 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmer, (§ 14 BGB), im folgenden: „Geschäftskunden“, die über das Internetportal www.GastroSchotte.de, im folgenden: „GastroSchotte“, Produkte bestellen. GastroSchotte wird von, Ind. Kfm. Knut Berger, Quarzweg 40, D-12349 Berlin, betrieben. Für Verbraucher, (§ 13 BGB), ist eine Bestellung bei GastroSchotte nicht möglich!
§ 1.2 Produkte im Sinne dieser Bedingungen sind alle Artikel, die GastroSchotte anbietet.
§ 1.3 Es gilt jeweils die Version der Geschäftsbedingungen, die am Tag der Bestellung bei GastroSchotte abrufbar ist.
§ 2 Vertragsabschluss.
§ 2.1 Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei GastroSchotte aufgeben, schicken wir Ihnen hierzu eine E-Mail oder eine schriftliche Erklärung, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt.
§ 2.2 Die Annahme Ihres Angebotes durch GastroSchotte kann durch die Auslieferung der Ware erklärt werden oder indem wir dem Kunden in sonstiger Weise, etwa durch eine Transportinformation per E-Mail, die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigen. Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen. Bestellt der Kunde eine Dienstleistung, wird die Annahme des Antrags erklärt, indem wir die Dienstleistung erbringen oder indem wir dem Kunden in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigen.
§ 2.3 Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn ein Angebot im GastroSchotte Schreibfehler oder andere falsche Angaben enthält, die die Eigenschaften oder den Preis des Produktes betreffen. GastroSchotte muss dabei dem Kunden nachweisen, dass es sich um einen Schreibfehler oder um eine falsche Angabe handelt.
§ 3 Lieferbeschränkungen und Änderungen.
§ 3.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, gelten die Angebote, die GastroSchotte platziert, nur „so lange der Vorrat reicht“. Die Präsentation der Produkte stellt kein bindendes Angebot von GastroSchotte dar.
§ 3.2 GastroSchotte behält sich vor, wegen der schnellen Weiterentwicklung der technischen Geräte von der Produktbeschreibung abweichende Produkte zum gleichen Preis zu liefern, sofern die im Angebot beschriebenen Leistungsdaten und Eigenschaften mindestens erreicht werden.
§ 3.3 Ist das bestellte oder ein gleich wertes Produkt nicht verfügbar, weil GastroSchotte vom Lieferanten nicht mit dem Produkt beliefert werden kann, hat GastroSchotte das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird GastroSchotte den Geschäftskunden unverzüglich darüber informieren, dass die Lieferung nicht möglich ist. Ist der Kaufpreis bereits bezahlt, wird er unverzüglich erstattet.
§ 4 Preise und Versandkosten.
Wie unter Kaufleuten üblich, sind alle ausgezeichneten Preise Netto-Preise und auf allen Produkt- und Katalogseiten mit dem Hinweis „zzgl. 19% USt.“ gekennzeichnet. Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen überwiegend Versandkostenfrei (ausschließlich Deutsche Inseln und Berge) bis Bordsteinkante. Bei auftragsbezogener Fertigung, Sonderbauten und ähnlichen Konstrukten, die z.B. Stückguttransporte erforderlich machen, müssen Speditionskosten ermittelt werden und sind dann klar kommuniziert und extra ausgewiesen.
§ 5 Zahlung.
§ 5.1 Der Geschäftskunde kann den Kaufpreis mittels Vorkasse / Banküberweisung auf das in der Bestellbestätigung angegebene Konto bezahlen.
§ 5.2 Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestellbestätigung zu zahlen; dabei ist die Bestellnummer/Rechnungsnummer anzugeben. Geht der Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestellbestätigung ein, setzt GastroSchotte dem Geschäftskunden eine Frist von weiteren sieben Tagen, in denen die Zahlung zu leisten ist. Geht der Betrag auch innerhalb dieser sieben Tage nicht ein, darf GastroSchotte die Bestellung stornieren. In diesem Fall bleibt jedoch der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen erhalten!
§ 5.3 Kommt der Geschäftskunde in Zahlungsverzug, ist GastroSchotte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz per annum zu fordern. Kann GastroSchotte nachweisen, dass ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist GastroSchotte berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 5.4 Der Geschäftskunde kann gegen den Zahlungsanspruch von GastroSchotte nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von GastroSchotte anerkannt sind.
§ 5.5 Der Geschäftskunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 Lieferung.
§ 6.1 Die Produkte werden an den Ort geliefert, den der Geschäftskunde als Lieferanschrift bestimmt. Der Geschäftskunde kann jedoch nur einen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Lieferanschrift bestimmen.
§ 6.2 GastroSchotte ist zu einer Lieferung nicht verpflichtet, wenn diese durch höhere Gewalt unmöglich wird. Ein eventuell bereits gezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
§ 6.3 GastroSchotte kann die Leistung verweigern, sofern diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Interessen des Geschäftskunden an der Erfüllung des Kaufvertrages unverhältnismäßig wäre.
§ 6.4 Sollte die Zustellung der Ware scheitern, wird eine erneute Zustellung vereinbart und die hierfür entstehenden Kosten trägt der Geschäftskunde.
§ 6.5 Liefert GastroSchotte die Produkte nicht oder nicht vertragsgemäß, hat der Geschäftskunde GastroSchotte eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen, um die Leistung zu erbringen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Geschäftskunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt.
§ 7.1 GastroSchotte behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten („Vorbehaltsware“) vor, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt wird.
§ 7.2 Der Geschäftskunde darf die Vorbehaltsware nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung, Verpfändung, Verkauf des gesamten Warenbestandes oder Räumungsverkauf, ist er nicht berechtigt.
§ 7.3 Der Geschäftskunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware; einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Schecks und Wechseln; mit allen Nebenrechten an uns ab; der Geschäftskunde ist berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen für uns einzuziehen. Falls die Vorbehaltsware vom Geschäftskunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir ihm berechnet haben.
§ 7.4 Der Geschäftskunde tritt uns alle Versicherungs- oder sonstigen Ansprüche ab, die er wegen Verlustes oder Schäden an der Vorbehaltsware erwirbt.
§ 7.5 Alle vorbezeichneten Abtretungen nehmen wir an. Der Geschäftskunde hat uns auf unser Anfordern eine Liste der abgetretenen Ansprüche sowie alle Informationen und Unterlagen zu deren Durchsetzung auszuhändigen.
§ 7.6 Wird der Geschäftskunde zahlungsunfähig oder wird ein Antrag auf Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen gestellt, darf der Geschäftskunde über die Vorbehaltsware nicht mehr verfügen und wir dürfen die Abtretungen des Geschäftskunden aufdecken sowie vom Vertrag zurücktreten und die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Zur Herausgabe hat der Geschäftskunde die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren des Geschäftskunden zu lagern, sie als unsere Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und ein Verzeichnis der Vorbehaltsware zu übergeben.
§ 7.7 Der Geschäftskunde hat GastroSchotte den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an GastroSchotte abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und GastroSchotte in jeder Weise bei der Geltendmachung ihrer Rechte zu unterstützen.
§ 8 Rückgabe von Produkten.
Da alle GastroSchotte Produkte ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) verkauft werden, die diese für ihre gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit nutzen, steht ihnen kein Rückgaberecht zu. Sollte GastroSchotte aus Kulanz Produkte zurücknehmen, hat der Geschäftskunde die Produkte im Originalzustand, sowie in der unbeschädigten Originalverpackung zurückzusenden. Der Geschäftskunde trägt dabei die Kosten und die Gefahr der Rücksendung. Ferner enstehen Rücknahmekosten die i.d.R. zwischen 20%-30% des Rechnungs-Nettobetrages liegen können und immer individuell ermittelt werden müssen.
§ 9 Gewährleistung.
§ 9.1 Hat ein Produkt zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit, kann GastroSchotte wählen, ob der Mangel beseitigt oder ein Ersatzprodukt geliefert wird. Soweit GastroSchotte dabei Teile austauscht, gehen diese entschädigungslos in das Eigentum von GastroSchotte über.
§ 9.2 Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersetzung des Produktes ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von GastroSchotte an die von ihr angegebene Rücksendeadresse unter Angabe der Auftragsnummer einzusenden.
§ 9.3 Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, ist der Geschäftskunde berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder, sofern nicht nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Geschäftskunde muss GastroSchotte dabei drei Nachbesserungsversuche einräumen; dies gilt nicht, wenn wiederholte Nachbesserungsversuche im Einzelfall unzumutbar sind oder GastroSchotte die Nachbesserung unberechtigt verweigert oder unzumutbar verzögert.
§ 9.4 Für Ansprüche auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz gilt § 11 „Haftung“ entsprechend. Außer im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels, endet die Gewährleistung 12 Monate ab Lieferung.
§ 9.5 Keine Mängelansprüche bestehen, wenn ein Mangel darauf beruht, dass der Geschäftskunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von GastroSchotte Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder unsachgemäß repariert. Das Gleiche gilt, wenn das Produkt nicht nach den Richtlinien des Herstellers installiert, betrieben oder gepflegt wird.
§ 9.6 Wird ein Mangel zu Unrecht gerügt, ist GastroSchotte berechtigt, Ersatz für die entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
§ 9.7 Soweit der Geschäftskunde Teil einer Lieferkette im Sinne des § 478 BGB wird, bleiben die Rechte aus §§ 478, 479 BGB unberührt. Der Geschäftskunde hat jedoch dabei die jeweils von seinem Abnehmer an ihn gerichtete Mangelrüge unverzüglich an GastroSchotte weiterzuleiten.
§ 10 Vertraulichkeit.
GastroSchotte verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Geschäftskunden vertraulich zu behandeln, wenn der Geschäftskunde sie als solche gekennzeichnet hat oder sie offensichtlich als solche zu erkennen sind.
§ 11 Haftung.
§ 11.1 GastroSchotte haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt.
§ 11.2 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet GastroSchotte nur, wenn GastroSchotte wesentliche Vertragspflichten verletzt (Kardinalspflichten). Zudem haftet GastroSchotte für einfache Fahrlässigkeit, wenn der Schaden auf einem allein von GastroSchotte beherrschbaren Risiko beruht. In beiden Fällen ist der Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehbar war. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, zum Beispiel Produktionsausfall oder entgangener Gewinn ist durch die Allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben begrenzt, etwa wenn die Schadenshöhe unverhältnismäßig über die Höhe der Vergütung für Produkte hinaus geht.
§ 11.3 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von GastroSchotte für Schäden, die sie leicht fahrlässig verursacht haben.
§ 11.4 Unabhängig vom Verschulden von GastroSchotte haftet GastroSchotte bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder wenn GastroSchotte eine Garantie übernommen hat.
§ 11.5 Für konkurrierende deliktische Ansprüche gelten die Regelungen dieser Ziffer entsprechend. Eine weitergehende Haftung von GastroSchotte ist ausgeschlossen.
§ 11.6 Die Haftungsbeschränkungen des § 11 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 12 Verwendung von Daten.
Durch den Vertragsschluss erklärt der Geschäftskunde sein Einverständnis damit, dass GastroSchotte die von ihm eingegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und verwendet, um die Bestellung zu bearbeiten. GastroSchotte gibt Ihre Daten, einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse, nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Der Geschäftskunde ist berechtigt, Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung zu verlangen. Er ist berechtigt, Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen. Die Vertragstexte der Bestellungen werden bei uns nicht langfristig gespeichert. Bitte bewahren Sie daher alle Dokumente und Nachrichten, die Sie von uns erhalten, sorgfältig auf.
§ 13 Weiterverbringung ins Ausland.
GastroSchotte weist darauf hin, dass die Ausfuhr von Produkten deutschen und ausländischen Ausfuhrbestimmungen und Genehmigungsvorbehalten der jeweils zuständigen Behörden unterliegen kann, über die sich der Geschäftskunde zu informieren hat, will er die Produkte exportieren.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand.
§ 14.1 Alle mit GastroSchotte abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Geschäftsbeziehungen ist Berlin.
§ 15 Verschiedenes.
§ 15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.
§ 15.2 GastroSchotte ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Dritte erbringen zu lassen.
§ 15.3 Der Geschäftskunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten.
§ 15.4 Alle Anzeigen oder Erklärungen, die GastroSchotte gegenüber abgegeben werden, sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form an die im Impressum angegebene Firmenadresse gerichtet werden.
(AGB für Geschäftskunden 02/2024)