Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer / Geschäftskunden
§
1 Anwendungsbereich
und Anbieter.
§
1.1 Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmer, (§ 14
BGB), im folgenden: "Geschäftskunden", die über
das Internetportal www.GastroSchotte.de, im folgenden:
"GastroSchotte", Produkte bestellen. GastroSchotte wird
von, Ind. Kfm. Knut Berger, Goldammerstr. 34, D-12351 Berlin,
betrieben. Für Verbraucher, (§ 13 BGB), ist eine
Bestellung bei GastroSchotte nicht möglich, da GastroSchotte ein
reines B2B (Business to Business) Portal ist.
§
1.2 Produkte
im Sinne dieser Bedingungen sind alle Artikel, die GastroSchotte
anbietet.
§
1.3 Es gilt
jeweils die Version der Geschäftsbedingungen, die am Tag der
Bestellung bei GastroSchotte abrufbar ist.
§
2 Vertragsabschluss.
§
2.1 Ihre
Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrages
dar. Wenn Sie eine Bestellung im GastroSchotte aufgeben, schicken wir
Ihnen hierzu eine E-Mail oder eine schriftliche Erklärung, die
den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt.
§
2.2 Die
Annahme Ihres Angebotes durch GastroSchotte kann durch die
Auslieferung der Ware erklärt werden oder indem wir dem Kunden
in sonstiger Weise, etwa durch eine Transportinformation per
E-Mail, die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigen.
Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen. Bestellt der
Kunde eine Dienstleistung, wird die Annahme des Antrags erklärt,
indem wir die Dienstleistung erbingen oder indem wir dem Kunden in
sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigen.
§
2.3 Ein
Vertrag kommt nicht zustande, wenn ein Angebot im GastroSchotte
Schreibfehler oder andere falsche Angaben enthält, die die
Eigenschaften oder den Preis des Produktes betreffen. GastroSchotte
muss dabei dem Kunden nachweisen, dass es sich um einen Schreibfehler
oder um eine falsche Angabe handelt.
§
3 Lieferbeschränkungen
und Änderungen.
§
3.1 Sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, gelten die
Angebote, die GastroSchotte platziert, nur "so lange der Vorrat
reicht". Die Präsentation der Produkte stellt kein
bindendes Angebot von GastroSchotte dar.
§
3.2 GastroSchotte
behält sich vor, wegen der schnellen Weiterentwicklung der
technischen Geräte von der Produktbeschreibung abweichende
Produkte zum gleichen Preis zu liefern, sofern die im Angebot
beschriebenen Leistungsdaten und Eigenschaften mindestens erreicht
werden.
§
3.3 Ist
das bestellte oder ein gleichwertes Produkt nicht verfügbar,
weil GastroSchotte vom Lieferanten nicht mit dem Produkt beliefert
werden kann, hat GastroSchotte das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall wird GastroSchotte den Geschäftskunden
unverzüglich darüber informieren, dass die Lieferung nicht
möglich ist. Ist der Kaufpreis bereits bezahlt, wird er
unverzüglich erstattet.
§
4 Preise
und Versandkosten.
Die
ausgezeichneten Preise sind Netto-Preise und auf allen Produktseiten
von GastroSchotte mit dem Hinweis "excl. 19% USt." bzw.
"zzgl. 19% USt." gekennzeichnet. Alle Lieferungen innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland erfolgen Versandkostenfrei bis
Bordsteinkante und sind in den ausgezeichneten Shoppreisen enthalten.
§
5 Zahlung.
§
5.1 Der
Geschäftskunde kann den Kaufpreis mittels Vorkasse /
Banküberweisung auf das in der Bestellbestätigung
angegebene Konto bezahlen.
§
5.2 Der
Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Bestellbestätigung zu zahlen; dabei ist die
Auftragsnummer/Order-ID anzugeben. Geht der Betrag nicht innerhalb
von 14 Tagen nach Zugang der Bestellbestätigung ein, setzt
GastroSchotte dem Geschäftskunden eine Frist von weiteren sieben
Tagen, in denen die Zahlung zu leisten ist. Geht der Betrag auch
innerhalb dieser sieben Tage nicht ein, darf GastroSchotte die
Bestellung stornieren.
§
5.3 Kommt
der Geschäftskunde in Zahlungsverzug, ist GastroSchotte
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz per annum zu fordern. Kann GastroSchotte
nachweisen, dass ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist
GastroSchotte berechtigt, diesen geltend zu machen.
§
5.4 Der
Geschäftskunde kann gegen den Zahlungsanspruch von GastroSchotte
nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder von GastroSchotte anerkannt sind.
§
5.5 Der
Geschäftskunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann
geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben
Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.
§
6 Lieferung.
§
6.1 Die
Produkte werden an den Ort geliefert, den der Geschäftskunde als
Lieferanschrift bestimmt. Der Geschäftskunde kann jedoch nur
einen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als
Lieferanschrift bestimmen.
§
6.2 GastroSchotte
ist zu einer Lieferung nicht verpflichtet, wenn diese durch höhere
Gewalt unmöglich wird. Ein eventuell bereits gezahlter Kaufpreis
wird unverzüglich erstattet.
§
6.3 GastroSchotte
kann die Leistung verweigern, sofern diese einen Aufwand erfordert,
der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von
Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Interessen des
Geschäftskunden an der Erfüllung des Kaufvertrages
unverhältnismäßig wäre.
§
6.4 Sollte
die Zustellung der Ware scheitern, ist GastroSchotte nicht mehr zur
Lieferung verpflichtet; evtl. bereits gezahlte Beträge werden
von GastroSchotte unverzüglich erstattet. Wird eine erneute
Zustellung vereinbart, trägt die hierfür entstehenden
Kosten der Geschäftskunde.
§
6.5 Liefert
GastroSchotte die Produkte nicht oder nicht vertragsgemäß,
hat der Geschäftskunde GastroSchotte eine Nachfrist von zwei
Wochen zu setzen, um die Leistung zu erbringen. Erst nach Ablauf
dieser Nachfrist ist der Geschäftskunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
§
7 Eigentumsvorbehalt.
§
7.1 GastroSchotte
behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten
("Vorbehaltsware") vor, bis der Kaufpreis vollständig
bezahlt wird.
§
7.2 Der
Geschäftskunde darf die Vorbehaltsware nur gegen Barzahlung oder
unter Eigentumsvorbehalt im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb veräußern. Zu anderen Verfügungen,
insbesondere zur Sicherungsübereignung, Verpfändung,
Verkauf des gesamten Warenbestandes oder Räumungsverkauf, ist er
nicht berechtigt.
§
7.3 Der
Geschäftskunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem
Weiterverkauf der Vorbehaltsware; einschließlich der
entsprechenden Forderungen aus Schecks und Wechseln; mit allen
Nebenrechten an uns ab; der Geschäftskunde ist berechtigt, die
Forderungen im eigenen Namen für uns einzuziehen. Falls die
Vorbehaltsware vom Geschäftskunden zusammen mit anderen, uns
nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird,
erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir ihm
berechnet haben.
§
7.4 Der
Geschäftskunde tritt uns alle Versicherungs- oder sonstigen
Ansprüche ab, die er wegen Verlustes oder Schäden an der
Vorbehaltsware erwirbt.
§
7.5 Alle
vorbezeichneten Abtretungen nehmen wir an. Der Geschäftskunde
hat uns auf unser Anfordern eine Liste der abgetretenen Ansprüche
sowie alle Informationen und Unterlagen zu deren Durchsetzung
auszuhändigen.
§
7.6 Wird
der Geschäftskunde zahlungsunfähig oder wird ein Antrag auf
Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen gestellt,
darf der Geschäftskunde über die Vorbehaltsware nicht mehr
verfügen und wir dürfen die Abtretungen des Geschäftskunden
aufdecken sowie vom Vertrag zurücktreten und die sofortige
Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Zur Herausgabe hat der
Geschäftskunde die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren des
Geschäftskunden zu lagern, sie als unsere Lieferungen unter
Eigentumsvorbehalt zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber
zu enthalten und ein Verzeichnis der Vorbehaltsware zu übergeben.
§
7.7 Der
Geschäftskunde hat GastroSchotte den Zugriff Dritter auf die
Vorbehaltsware oder auf die an GastroSchotte abgetretenen Forderungen
sofort schriftlich mitzuteilen und GastroSchotte in jeder Weise bei
der Geltendmachung ihrer Rechte zu unterstützen.
§
8 Rückgabe
von Produkten.
Soweit
GastroSchotte die Produkte an Unternehmer verkauft, die diese
Produkte für ihre gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit
selber nutzen, steht ihnen kein Rückgaberecht zu. Soweit
GastroSchotte in diesem Fall aus Kulanz Produkte zurücknimmt,
hat der Geschäftskunde die Produkte im Originalzustand sowie in
der unbeschädigten Originalverpackung zurückzusenden. Der
Geschäftskunde trägt dabei die Kosten und die Gefahr der
Rücksendung.
§
9 Gewährleistung.
§
9.1 Hat
ein Produkt zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht die
vereinbarte Beschaffenheit, kann GastroSchotte wählen, ob der
Mangel beseitigt oder ein Ersatzprodukt geliefert wird. Soweit
GastroSchotte dabei Teile austauscht, gehen diese entschädigungslos
in das Eigentum von GastroSchotte über.
§
9.2 Sowohl
für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der
Ersetzung des Produktes ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf
Kosten von GastroSchotte an die von ihr angegebene Rücksendeadresse
unter Angabe der Auftragsnummer einzusenden.
§
9.3 Schlägt
die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb einer
angemessenen Frist fehl, ist der Geschäftskunde berechtigt, den
Kaufpreis herabzusetzen oder, sofern nicht nur ein unerheblicher
Mangel vorliegt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Geschäftskunde
muss GastroSchotte dabei drei Nachbesserungsversuche einräumen;
dies gilt nicht, wenn wiederholte Nachbesserungsversuche im
Einzelfall unzumutbar sind oder GastroSchotte die Nachbesserung
unberechtigt verweigert oder unzumutbar verzögert.
§
9.4 Für
Ansprüche auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz gilt §
11 "Haftung" entsprechend. Außer im Falle des
arglistigen Verschweigens des Mangels, endet die Gewährleistung
12 Monate ab Lieferung.
§
9.5 Keine
Mängelansprüche bestehen, wenn ein Mangel darauf beruht,
dass der Geschäftskunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von
GastroSchotte Produkte verändert, unsachgemäß benutzt
oder unsachgemäß repariert. Das Gleiche gilt, wenn das
Produkt nicht nach den Richtlinien des Herstellers installiert,
betrieben oder gepflegt wird.
§
9.6 Wird
ein Mangel zu Unrecht gerügt, ist GastroSchotte berechtigt,
Ersatz für die entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
§
9.7 Soweit
der Geschäftskunde Teil einer Lieferkette im Sinne des §
478 BGB wird, bleiben die Rechte aus §§ 478, 479 BGB
unberührt. Der Geschäftskunde hat jedoch dabei die jeweils
von seinem Abnehmer an ihn gerichtete Mangelrüge unverzüglich
an GastroSchotte weiterzuleiten.
§
10 Vertraulichkeit.
GastroSchotte
verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des
Geschäftskunden vertraulich zu behandeln, wenn der
Geschäftskunde sie als solche gekennzeichnet hat oder sie
offensichtlich als solche zu erkennen sind.
§
11 Haftung.
§
11.1 GastroSchotte
haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte
Schäden unbeschränkt.
§
11.2 Im
Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet GastroSchotte nur, wenn
GastroSchotte wesentliche Vertragspflichten verletzt
(Kardinalspflichten). Zudem haftet GastroSchotte für einfache
Fahrlässigkeit, wenn der Schaden auf einem allein von
GastroSchotte beherrschbaren Risiko beruht. In beiden Fällen ist
der Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach auf solche
Schäden begrenzt, deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den
zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise
vorhersehbar war. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden,
zum Beispiel Produktionsausfall oder entgangener Gewinn ist durch die
Allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben begrenzt, etwa wenn
die Schadenshöhe unverhältnismäßig über die
Höhe der Vergütung für Produkte hinaus geht.
§
11.3 Ausgeschlossen
ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von
GastroSchotte für Schäden, die sie leicht fahrlässig
verursacht haben.
§
11.4 Unabhängig
vom Verschulden von GastroSchotte haftet GastroSchotte bei
arglistigem Verschweigen des Mangels oder wenn GastroSchotte eine
Garantie übernommen hat.
§
11.5 Für
konkurrierende deliktische Ansprüche gelten die Regelungen
dieser Ziffer entsprechend. Eine weitergehende Haftung von
GastroSchotte ist ausgeschlossen.
§
11.6 Die
Haftungsbeschränkungen des § 11 gelten nicht bei der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§
12 Verwendung
von Daten.
Durch
den Vertragsschluss erklärt der Geschäftskunde sein
Einverständnis damit, dass GastroSchotte die von ihm
eingegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und
verwendet, um die Bestellung zu bearbeiten. Der Geschäftskunde
ist berechtigt, Auskunft über Umfang und Zweck der
Datenverarbeitung zu verlangen. Er ist berechtigt, der Nutzung oder
Übermittlung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen
sowie Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner
gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen. Die Vertragstexte
der Bestellungen werden bei uns nicht langfristig gespeichert. Bitte
bewahren Sie daher alle Dokumente und Nachrichten, die Sie von uns
erhalten, sorgfältig auf.
§
13 Weiterverbringung
ins Ausland.
GastroSchotte
weist darauf hin, dass die Ausfuhr von Produkten deutschen und
ausländischen rechtlichen Bestimmungen (insbesondere den
U.S.-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen wie etwa dem "Table Of
Denial Orders" oder der "US Denied Persons List/DPL")
und genehmigungsvorbehalten der jeweils zuständigen Behörden
unterliegen kann, über die sich der Geschäftskunde zu
informieren hat, will er die Produkte exportieren.
§
14 Anwendbares
Recht, Gerichtsstand.
§
14.1 Alle
mit GastroSchotte abgeschlossenen Verträge unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§
14.2 Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den
vorliegenden Geschäftsbeziehungen ist Berlin.
§
15 Verschiedenes.
§
15.1 Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des
Vertrages im übrigen nicht.
§
15.2 GastroSchotte
ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Dritte erbringen zu
lassen.
§
15.3 Der
Geschäftskunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser
Vereinbarung abzutreten.
§
15.4 Alle
Anzeigen oder Erklärungen, die GastroSchotte gegenüber
abgegeben werden, sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form an
die im Impressum angegebene Firmenadresse gerichtet werden.
§
15.5 Im
Falle von Wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen
bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und
Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer
anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im
Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet
zurückgewiesen.
(AGB für Geschäftskunden, Stand Februar 2009)
Kostenlose Beratung
0800 225 0 226
(aus dem dt. Festnetz)
Leasing

Willkommen zurück!
Kundengruppe
![]()
Kundengruppe:Gast
Kategorien
Suche
Angebote
Universal-Gewerbetiefkühlschrank TKU 407 G
Listenpreis 1.680,00 €
Sonderangebot 1.243,20 €
zzgl. 19 % USt. / keine



